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Montag, 21. März 2016

Dringender Handlungsbedarf!


Während die Diskussionen über Vor- und Nachteile von Fahrzeugrückhaltesystemen bei deren Hersteller und den Bauämtern kein Ende nehmen, wird offensichtlich ein immens wichtiger Faktor völlig außer Acht gelassen: Wartung und Pflege!

Auf diesem Streckenabschnitt ist kein Rückhaltesystem mehr zu erkennen!

Denn nicht nur der Fach- und Sachgerechte Einbau der Systeme (egal ob aus Stahl oder Beton) ist für deren Dauerhaftigkeit, Sicherheit und Funktionalität Voraussetzung. Auch die Wartung der Systeme selbst und die Pflege rund um die Systeme darf nicht vernachlässigt werden. Denn übermäßiger Bewuchs verursacht nicht nur Schäden, sondern er verhindert auch das geringfügige Schäden frühzeitig erkannt und behandelt werden können.

Immer wieder wurden in der Vergangenheit Fälle im Ausland bekannt, bei denen die „Verkehrssicherungspflicht“ der Betreiber stark vernachlässigt wurde.


Aber auch bei uns in Deutschland gibt es mittlerweile viele Straßenabschnitte, auf denen es nicht anders aussieht. Doch anstatt diese Missstände zu beseitigen werden Tempolimits verordnet!

Im öffentlichen Verkehrsraum ist primär der Eigentümer der Immobilie verkehrssicherungspflichtig.


Die Verwaltung der Bundesfernstraßen (und somit auch die Verkehrssicherungspflicht) ist gemäß Art. 90 Absatz 2 GG den Ländern übertragen.


Was verbirgt sich hinter diesem Buschgürtel? Stahlplanken? Betonschutzwand?

Damit die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht weiterhin unnötig gefährdet wird besteht hier seitens der zuständigen Behörden dringender Handlungsbedarf!